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Krankenhausbegleitung

Körperlich beeinträchtigter Junge im Rollstuhl und seine Begleiterin lachen.

Menschen mit Behinderungen benötigen bei einer stationären Behandlung oftmals eine Begleitung. Die Begleitperson hat Anspruch auf Krankengeld. Praxen können die medizinische Erforderlichkeit der Begleitung bescheinigen.

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Der Anspruch auf eine aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson ins Krankenhaus ist nicht neu. Diese Möglichkeit wird meist bei einem Krankenhausaufenthalt von Kindern genutzt.

Der Anspruch auf Krankengeld für Begleitpersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld von Menschen mit Behinderungen besteht seit November 2022. In der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie regelt der Gemeinsame Bundesausschuss, wer Anspruch hat und wie die medizinische Notwendigkeit bescheinigt wird.

Wer darf begleitet werden?

Anspruch auf eine Begleitung bei stationärer Behandlung haben Versicherte, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX beziehen.

Dies sind in der Regel:

  • Menschen mit Behinderung, die im Alltag regelhaft auf Begleitung und Unterstützung durch eine vertraute Bezugsperson angewiesen sind, oder
  • Menschen mit Behinderung, die nur in bestimmten Situationen unterstützt werden müssen, etwa während einer Krankenhausbehandlung aufgrund der besonderen Belastung oder der Einbindung in ein Therapiekonzept.

Die Einschränkung oder Behinderung eines Menschen ist für sich allein kein begründendes Kriterium für die Mitaufnahme einer Begleitperson ins Krankenhaus.

Die medizinische Notwendigkeit liegt beispielsweise vor, wenn:

  • ohne eine Begleitperson die notwendige Krankenhausbehandlung verweigert wird
  • nur mithilfe einer Begleitperson den Anweisungen des Krankenhauspersonals gefolgt werden kann oder
  • die Begleitperson in das therapeutische Konzept im Krankenhaus eingebunden werden muss.

Verordnung ausstellen

Ärzte und Psychotherapeuten bescheinigen die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson auf dem Verordnungsvordruck Muster 2. Dazu wird auf der Ausfertigung für den Krankenhausarzt (Muster 2b) das medizinische Kriterium angegeben.

Welche Kriterien eine Begleitung begründen können, ist in der Anlage zur Krankenhausbegleitungs-Richtlinie zusammengefasst. Erfolgt etwa die Begleitung zum Zweck der Verständigung (Fallgruppe 1), kann beispielsweise als Kriterium „Erhebliche Beeinträchtigung der Kommunikation“ angegeben werden.

Alternativ kann eine formlose Zwei-Jahresbescheinigung ausgestellt werden. Damit kann beispielsweise bei einer stationären Notaufnahme die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson gegenüber dem Krankenhaus bescheinigt werden. Auch hier ist ein medizinisches Kriterium anzugeben, das die Begleitung begründet.

Grundsätzlich gilt: Die abschließende Entscheidung über die Mitaufnahme einer Begleitperson trifft der Krankenhausarzt.

Ausfüllhilfe

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